Wie ist die Regelung bei dem Hersteller im Garantiefall bei AuRa Osmoseanlage? Wenn das Gerät innerhalb der ersten 2 Jahren zum Beispiel grundlos ausfällt, wie ist es in diesem Fall mit der Gewährleistung? Reparatur? Austausch?


Bei einem Defekt innerhalb der ersten 2 Jahre greift die gesetzliche Gewährleistung. Tritt ein Mangel ohne eigenes Verschulden auf, wird das Gerät zunächst repariert. Sollte eine Reparatur nicht möglich oder unverhältnismäßig sein, erfolgt ein Austausch.


Die Abwicklung läuft dabei wie folgt:

kontaktieren Sie uns einfach mit einer kurzen Fehlerbeschreibung und Ihrer Bestellnummer.
Wir leiten dann alle weiteren Schritte (Reparatur oder Austausch) für Sie in die Wege.


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